Hunde im Büro

Hunde im Büro

Wiener Bildungsserver Hunde-Richtlinie

Stand November 2018

Die Anwesenheit unserer Hunde ist etwas Besonderes und für viele ein wertvoller Teil unserer Betriebskultur. Hunde tragen auf vielfältige Art und Weise zum Wohlbefinden unserer Mitarbeiter_innen bei und so kann die Möglichkeit den eigenen Hund in das Büro mitzubringen die Arbeitsplatzqualität nachhaltig positiv beeinflussen. (Barker, R. T., Knisely, J. S., Barker, S. B., Cobb, R. K., Schubert, C. M. (2012) - Preliminary investigation of employee's dog presence on stress and organizational perceptions, International Journal of Workplace Health Management, 5:1 pp. 15 - 30)

Die Mitnahme eines Hundes in unser Büro ist allerdings kein Anrecht sondern ein Privileg, welches bis auf Widerruf erteilt wird, und erfordert höchstes Verantwortungsbewusstsein seitens des_der jeweiligen Hundehalter_in. Die Hundehalter_innen haben zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht alle unsere Mitarbeiter_innen und Besucher_innen vorbehaltlos die Hundehaltung im Büro unterstützen bzw. in bestimmten Fällen aufgrund von Allergien, Phobien etc. die Nähe zu Tieren vermeiden möchten.

Um den Interessen aller Mitarbeiter_innen des Wiener Bildungsservers gerecht zu werden, und gleichzeitig möglichst viele_n Hundehalter_innen die Mitnahme ihres Hundes ins Büro zu ermöglichen, kommt folgende Hunde-Richtlinie zur Geltung:

  • Die Mitnahme des Hundes muss im Voraus mit der Geschäftsführung abgeklärt und von dieser freigegeben werden. Auch nach erteilter Freigabe ist zu beachten, dass dieses Privileg jederzeit entzogen werden kann. Die Hundehalter_innen haben daher dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienstpflichten auch dann weiterhin nachkommen können, falls die Mitnahme des Hundes untersagt werden sollte.
  • Zusätzlich ist die Einverständnis aller zukünftiger Zimmer-Nachbar_innen einzuholen.
  • Mitarbeiter_innen mit allergischen Beschwerden können die Hundehalter_innen jederzeit auffordern, die Mitnahme des Hundes zu unterlassen, sofern sie sich durch die Anwesenheit der Tiere gesundheitlich beeinträchtigt fühlen.
  • Alle Mitarbeiter_innen, die Bedenken gegen die Haltung der Hunde im Büro haben, können diese jederzeit gerne und im Vertrauen mit der Geschäftsführung erörtern.
  • Alle Hunde müssen angemeldet, entwurmt und gegen Tollwut geimpft sein.
  • Die Hunde müssen zu allen Zeiten beaufsichtigt werden und dürfen weder über Nacht, noch in Abwesenheit ihrer Halter_innen in den Räumlichkeiten des Wiener Bildungsservers verwahrt werden.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde sich in Reichweite ihrer Halter_innen oder einer spezifizierten Aufsichtsperson aufhalten. Die Hunde sollten sich nach Möglichkeit immer in jenem Bürozimmer, in welchem der/die Halter_in bzw. die Aufsichtsperson arbeitet, aufhalten. Die gewählte Aufsichtsperson muss den Anforderungen des Wiener Tierhaltegesetzes §5, Z10 entsprechen.
  • Sofern die Beaufsichtung durch den_die Hundehalter_in oder eine Aufsichtsperson kurzfristig nicht möglich sein sollte, kann der Hund in Ausnahmefällen für eine Dauer von maximal 30 Minuten bei geschlossenen Zimmertüren fest am Arbeitsplatz angeleint verbleiben.
  • Die Mitnahme von Hunden in die Sanitäranlagen, die Küche, den Serverraum sowie Schulungs- und Workshop-Räumlichkeiten ist untersagt.
  • Jegliches Verhalten, das zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung eines_einer anderen Kolleg_in führt, hat den Verweis des Hundes vom Arbeitsplatz zur Folge. (Was genau eine Beeinträchtigung darstellt liegt hierbei im Ermessen des_der Bertrachter_in.)
    Aggressives Verhalten, anhaltendes Bellen, Jagen oder Beißen ist keinesfalls akzeptabel und führt bei der ersten Beschwerde zu einem sofortigen Arbeitsplatzverweis. Sofern es sich um Verhaltensweisen handelt, die bspw. durch Hundetraining abgelegt werden können, ist eine Rückkehr nach Besserung möglich.
  • Sofern der Verdacht besteht, dass ein Hund von Flöhen befallen ist oder eine (auch für andere Hunde) ansteckende Krankheit hat, muss dieser sofort vom Arbeitsplatz entfernt werden. Eine Rückkehr ist erst nach Feststellung der Befallsfreiheit bzw. Ausschluss der Ansteckungsgefahr durch eine_n Veterinär_in möglich.
  • Die Hundehalter_innen sind dazu verpflichtet jegliche Verunreinigungen, die durch ihre Tiere verursacht wurden und die über den Rahmen der normalen Büronutzung hinaus gehen, selbst zu beseitigen. Sollte ein Hund wiederholt die Büroräumlichkeiten verunreinigen, wird ein Arbeitsplatzverweis ausgesprochen. Sofern es sich um Verhaltensweisen handelt, die bspw. durch Hundetraining abgelegt werden können, ist eine Rückkehr nach Besserung möglich.
  • Im Sinne des Tierwohls sind die Hundehalter_innen verpflichtet, einen Wassernapf sowie eine Decke, einen Polster o.Ä. als Rückzugsort für das Tier bereitzustellen.
  • Hundehalter_innen haften für alle Schäden insbesondere Unfälle, die durch ihren Hund verursacht werden. Dies inkludiert gegebenenfalls auch erhöhte Aufwände für die Reinigung der Büroräumlichkeiten z.B. aufgrund exzessiven Haarens, erforderlich gewordener Geruchsbeseitigung oder Maler_innenarbeiten.
  • Es ist für jeden Hund eine Hunde-Haftpflichtversicherung nach §5, Z11 des Wiener Tierhaltegesetz abzuschließen und auf Anforderung auch nachzuweisen.
  • Der Wiener Bildungsserver übernimmt keinerlei Haftungen für die im Büro anwesenden Hunde.
  • Der Wiener Bildungsserver behält sich vor, diese Richtlinie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

Die vorliegenden Hunde-Richtlinie soll ermöglichen, dass Hundehalter_innen die Gesellschaft ihrer Hunde auch im Büro genießen können, dabei aber jedenfalls gewährleisten, dass sich alle Mitarbeiter_innen des Wiener Bildungsservers am Arbeitsplatz gleichermaßen sicher und wohl fühlen.

Die nächstgelegene Hundezone befindet sich in 5 Minuten Gehweite im Esterhazypark.